Das Gründungskapital der GmbH ist das von ihren Gründern in das Vermögen der GmbH eingebrachte Kapital. Das von den Gründern einer GmbH investierte Kapital wird zu ihrem Stammkapital. Gegründete Unternehmen müssen mindestens einen Gründer haben, der mindestens einen Anteil einbringt, um GmbHs zu werden. Der Beitrag eines einzelnen Gründers https://notariell98765.angelinsblog.com/15854760/5-einfache-techniken-für-notariell-https-meine-gmbh-digital-wien-mehr-lesen