I. d. r. sollten die Eigentümergemeinschaft dann abmahnen. Sollte zigeunern wenn schon nach der dritten Abmahnung keine Besserung bei den geforderten ansonsten auch vereinbarten Leistungen einstellen, darf die Eigentümergemeinschaft kündigen. faktisch sollte alles nach dem realen Arbeitszeitaufwand ebenso dem Gebot der Wirtschaftlichkeit berechnet werden, Sie haben Aufgebraucht releva... https://bills826qap0.wikilinksnews.com/user